Presseerklärung
Das gegen die Triathletin Katja Schumacher geführte Verfahren wegen des Verdachts eines Dopingvergehens wurde durch Erledigungsbeschluss des Verbandsgerichtes der DTU vom 29. Januar 2005 beendet. Die Gerichtskosten des Verfahrens trägt die DTU.
Im Verfahren wurde festgestellt, dass der Beschluss der Disziplinarkommission der DTU vom 08. September 2004, mit dem Katja Schumacher wegen eines behaupteten Dopingvergehens gesperrt wurde, rechtsungültig war.
Die gegen Katja Schumacher gerichteten Dopingvorwürfe sind mit dem Beschluss des Verbandgerichts vom 29. Januar 2005 so endgültig aus der Welt geschafft.
Mit der vereinbarten Terminplanung einer Aufnahme von Wettkämpfen erst ab 01. Juni 2005 sind die Vorraussetzungen für die Wiedererlangung einer konstruktiven Basis mit der DTU gegeben. Es war Ihr wichtig das Verfahren abzuschließen und sich wieder unbelastet auf Training und Wettkämpfe konzentrieren zu können.
Sie bedankt sich bei allen, die Ihr in der vergangenen, schwierigen Zeit zur Seite gestanden haben und an sie geglaubt haben.
Press release
The case of doping accusations against Ms. Katja Schumacher was dismissed today.
The DTU has to pay for the process.
It was discovered that the court decision of the disciplinary commission of the DTU from September 08 th 2004 has legally never been made, so Katja was never banned.
The court abolished all doping accusations against Katja Schumacher in the hearing on January 29 th 2005. It has never been proven that she intentionally took any illegal drugs.
Katja Schumacher decided to start racing on June 1 st 2005. Katja’s decision was based on her interest to finish the case today, not enduring further, prolonged, court procedures. She wants to race and not spend her time in courts.
Ms. Schumacher is looking forward to the next season. She is looking forward to happy and free training. Katja thanks her family, friends, and fellow competitors who stood by her, and believed in her, during this hard time.
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