Katja Schumacher geht in die Berufung, d er härteste Kampf ihres Lebens
Drei Tage vor dem Berufungstermin vor dem Verbandsgericht der DTU findet im Heidelberger Marriott Hotel eine Pressekonferenz statt.
Katja Schumacher umgibt sich mit Experten, die durch Ihre Arbeit in der Dopingbekämpfung bekannt geworden sind: Wissenschaftler Prof. Dr. Werner Franke und Rechtsanwalt Dr. Michael Lehner. Weitere Gäste sind Wolfgang Schweim, langjähriger Präsident von Saucony und größter Sponsor im Triathlonsport und der Organisator des Heidelbergman Thomas Moellers.
Frau Schumacher betont erneut “niemals Dopingmittel genommen” zu haben und hat dazu schon eine eidesstaatliche Erklärung unterschrieben. Die Forderung von Ihr und Ihrem Anwalt Dr. Lehner vor dem Verbandsgericht ist die sofortige Einstellung des Verfahrens und Aufhebung der Sperre. Die Anti- Doping Satzung sieht vor, dass bei positiver A-Probe vom Sportler die B-Probe beantragt werden kann und unter Beisein des Sportlers und/oder seines Vertreters geöffnet und analysiert wird. Der Deutsche Triathlon Verband hat Katja Schumacher dieses Recht verwehrt und dabei sogar eine Einstweilige Verfügung missachtet. “Katja ist vom Verband die einzige Möglichkeit zum Beweis Ihrer Unschuld genommen worden” sagt Dr. Lehner. Zudem kamen, wie im Laborbericht festgehalten 2 Proben undicht ins Labor. Katja Schumachers Probe war eine der Proben, bei der bei “A+B-Probe etwas ausgelaufen” war.
Prof. Franke erklärt, dass es schon vorgekommen sei, dass sich durch Hefebefall in der Probe Testosteron bildet, das könnte einen extrem hohen, wie bei Schumacher gemessenen, Wert erklären.
Er weist auf die Kontamination von Nahrungsergänzungsmitteln hin, und dass 3 der von Schumacher angegebenen Produkte schon aufgefallen seien. In einer Studie wurden Werte bis zu 300fach über dem Normalwert gemessen. Franke: “Diese Nahrungsmittelergänzungen sind nicht entsprechend gekennzeichnet und teilweise sogar in deutschen Apotheken rezeptfrei erhältlich”. Schumacher achselzuckend:” Wie soll ich aufpassen? Ich kann doch nicht mit jeder Vitamintablette ins Labor rennen”.
“Wenn Katja kurz vor einem Wettkampf, bei dem auf Doping getestet wird, Testosteron injiziert, gehört sie in eine Irrenanstalt” Weist Prof. Franke auf die Abwegigkeit eines vorsätzlichen Dopings hin.
“Ich wurde auf Grund einer positiv getesteten Urinprobe, die halb ausgelaufen im Labor ankam, bei der ich nicht einmal sicher bin, ob es überhaupt meine ist, der von mir beantragte DNA-Test wurde mir bisher verweigert, verurteilt. Ohne Anhörung. Dann wurde mir und meinem Anwalt noch die Teilnahme bei der B-Probe verwehrt”
“Ich fühle mich betrogen” sagt Katja Schumacher.
Ob, selbst bei Aufhebung der Sperre der Schaden für Katja Schumacher und den Triathlonsport wieder gutzumachen ist bezweifelt Wolfgang Schweim. “Die Gefahr für einen Sponsor durch einen Dopingfall einen Imageverlust zu erleiden sei groß.” Betont der Experte aus dem Blickpunkt der finanziellen Unterstützer von Höchstleistungen.
Eine weitere Erklärungsmöglichkeit für die positive Probe wäre eine Vergiftung von Außen. Ein Tropfen genügt bestätigt Franke. “Wir können das nicht ausschließen, es gibt Verrückte und es gab in Frankfurt zum ersten Mal bei einer Triathlonveranstaltung Sportwetten, die Eigenverpflegung der Profisportler ist bei dem Wettkampf nicht ausreichend überwacht worden” sagt Anwalt Lehner.
Thomas Moellers, Organisator des Heidelbergman, wird gefragt, ob es denn möglich sei die Verpflegung bei einem Triathlonwettkampf zu überwachen. Er bejaht! Betont, dass es auch für Ihn als Veranstalter von größtem Interesse sei ein für die Sportler sicheres Umfeld zu schaffen. Um dann durch Kontrollen zu erreichen dass die wirklichen Dopingsünder erwischt und bestraft werden.
Verfahrensfehler sieht Herr Wilke von der Deutschen Triathlon Union nicht, er habe das Fax, über die Einstweilige Verfügung, die besagt der B-Test dürfe ohne Beisein eines Vertreters von Frau Schumacher nicht geöffnet werden, vorliegen gehabt. Aber eine Einstweilige Verfügung werde erst gültig nach Zustellung, daher habe er die sofortige Öffnung beantragt.
Lehner hat dafür kein Verständnis: “ Der Verband hätte sich doch keinen Zacken aus der Krone gebrochen die Öffnung der Probe zu verschieben”
Die Verhandlung findet am findet am Samstag den 29.1. 10:30Uhr unter Vorsitz von Richter Dieter Mahn im Frankfurter “Haus des Sports” statt.
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