Rhein Neckar Zeitung 15.10.04
Dopingfall Schumacher: Berufung ist eingelegt
von Ulrich Porsch
Heidelberg
Wie schon angekündigt, will die Heidelberger Profitriathletin
Katja Schumacher die einjährige Dopingsperre nach ihrem positiven Dopingtest
beim Ironman in Frankfurt nicht auf sich sitzen lassen, sondern hat ihren Anwalt
Dr. Lehnert beim Verbandsgericht der Deutschen Triathlon Union (DTU) Berufung einlegen
lassen. Im fünfundzwanzigseitigen Berufungsschreiben wird der Beschluss der Disziplinarkommission
der DTU von allen Seiten angegriffen. So wird weiterhin die Öffnung der B-Probe trotz
angekündigter Einstweiliger Verfügung angeführt und der DTU vorgeworfen, dass sie die
interne Gewaltenteilung zwischen Rechtsprechung und Durchführung nicht einhalte. Interessanter
sind die Theorien, mit denen die Berufungsschrift versucht, den abnormal hohen Testosteron zu Epitestosteron
Quotienten zu erklären, den Schumachers Urinprobe aufwies - und von dem der Athletin noch keine
Analyseprotokolle vorliegen.
Ein Ansatz ist die "Vergiftung" der Eigenverpflegung, die wohl beim Ironman Frankfurt nicht
entsprechend den Vorschriften bewacht worden war. Während dies die übliche Erklärung für
Dopingbefunde in Radsportromanen ist, spricht das nicht gegen die Realisierbarkeit. Hier stellt
sich allerdings die Frage, wer dazu ein Motiv haben sollte, Schumacher eine positive Probe anzuhängen?
Der Messwert an sich ist schwer in Frage zu stellen, da er in beiden Fällen vom IOC-akkreditierten
Labor in Kreischa bei Dresden bestätigt wurde. Möglich ist wohl noch, dass die an einem Juli-Abend
gezogene Probe durch Lagerfehler befallen worden ist. Es gibt einen Fall in der Literatur, in dem durch
bakteriellen Befall der Probe ein ähnlich hoher T/E-Quotient aufgetreten ist, was natürlich zum Freispruch
der Athletin führte.
Die dritte Spur sind die von Schumacher genommenen Nahrungsergänzungsmittel, die womöglich verunreinigt
gewesen sein könnten. Hier allerdings würde die Nachweispflicht bei Schumacher liegen, und der Nachweis
wurde noch nicht geführt.
DTU-Vizepräsident Rainer Wilke, im Hauptberuf Richter, stand uns für ein Telefongespräch zum Fall
Schumacher zur Verfügung. Er bestätigte, dass die Berufung bei ihm eingeganen sei und er habe gerade
die Stellungnahme für das Verbandsgericht verfasst. Ein Termin für die Verhandlung stehe noch nicht fest, das
liege in den Händen des Vorsitzenden des Verbandsgerichtes der DTU, Dieter Mahn. Wilke gesteht ein,
dass in der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Doping bei der DTU durchaus noch Verbesserungspotential
besteht: "Wir haben jetzt intern geklärt, dass Informationen zu Dopingproben nur noch der Präsident und
ich haben dürfen". So soll verhindert werden, dass, wie im Fall Schumacher, der Athlet aus Zeitung oder
Internet von einer positiven A-Probe erfährt.
Die Berufungsgründe von Lehner und Schumacher hält Wilke sämtliche nicht für stichhaltig. Die "vergiftete
Flasche" ist ihm eine zu vage Möglichkeit, bei den Nahrungsergänzungsmitteln müsse Schumacher Beweise
auf den Tisch legen, und die Theorie der vergammelten Probe sei nach Auskunft des Labors durch eine Isotopenuntersuchung widerlegt.
Genau diese Isotopenuntersuchung ist aber auch Bestandteil der Berufung, denn Lehnert bezweifelt, dass
sie stattgefunden hat, zumindest nicht zu der behaupteten Zeit. Je länger sich der Fall erstreckt, desto
komplizierter wird die Materie, und desto deutlicher stellen sich dem Beobachter zwei Fragen: die eine ist,
wie kommt die positive Probe zustande, und die zweite, warum konnte die DTU das Verfahren nicht in aller
Ruhe zu Ende führen und sich somit keine berufungsfähige Blösse geben?
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