Rhein Neckar Zeitung 27.01.2005
Bringt die „C-Probe“ Licht ins Dunkel?
„Fall Schumacher“ neu verhandelt
Heidelberg. (jog)
Sie hat vieles hinter sich – und wurde wegen einer positiven A- und B-Probe am 8. September 2004 von der Disziplinarkommission der Deutschen Triathlon Union (DTU) für die Dauer eines Jahres vom Wettkampfbetrieb ausgeschlossen. Der „Fall Schumacher“ könnte unterdessen am Samstag (10.30 Uhr) im Frankfurter „Haus des Sports“ erst richtig ins Rollen kommen, wenn die Berufungsverhandlung des Verbandsgerichts unter dem Vorsitz von Diether Mahn über die Bühne gehen wird. Viele Fragen sind ungeklärt. Vor allem die: Wie konnte der enorm hohe Testosteron/Epitestosteron-Quotient aus der entnommenen Urin-Probe vom 11. Juli 2004 überhaupt zustande kommen?
DTU-Vizepräsident Reinhardt Wilke räumte gegenüber der RNZ Versäumnisse seitens des Verbandes ein. Er empfiehlt für Samstag: „Wir sollten den Streit um den berühmten 3. September beilegen.“ Neues Licht ins Dunkel könnte laut Wilke die in Kreischa vorgenommene Teilung der B-Probe Schumachers bringen. Wilke: „Es gibt einen Rest, der von der Menge und Beschaffenheit der Probe analysetauglich ist. Lehner spricht von der so genannten C-Probe.“ Lehner und Schumacher streben morgen eine Einstellung des Verfahrens wegen Verfahrensfehler an.
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